Menschen mit Demenz haben einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Um diesen zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt
gestellt. Für den Landkreis Vechta ist das:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Moslestr. 1
26122 Oldenburg
Tel: 0441/ 2229-0
Leistungen der Pflegeversicherung:
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und/oder Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen
Betreuungsmaßnahmen und/oder Hilfen bei der Haushaltsführung.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Pflegebedürftigkeitsgrad und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch
genommen wird.
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse eingeschätzt, der entweder nach Antragsstellung einen Besuch bei Ihnen zu Hause macht oder ein
telefonisches Gespräch führt. Bei der Einschätzung von Menschen mit Demenz ist es sinnvoll, wenn ein naher Angehöriger bei diesem Gespräch dabei ist, um die aktuelle Lage detailliert schildern zu
können.
Wohnungsanpassung:
Für Menschen mit Demenz ist das Wohnen in der eigenen Umgebung ein Sicherheitsfaktor, da die eigene Häuslichkeit Orientierung bietet. Um dies zu unterstützen,
besteht die Möglichkeit sich durch die Wohnberatung erklären zu lassen, welche Unterstützungsmöglichkeiten für Umbaumaßnahmen (z.B. altersgerechtes Wohnen) umsetzbar sind. Diese Wohnberatungen
können im eigenen häuslichen Umfeld stattfinden.
Lassen Sie sich als gesetzlich Versicherter bei Bedarf kostenfrei
im Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Vechta
oder an anderen professionell beratendenStellen aufklären.
Als privat versicherte Person lassen Sie sich durch die