Medizinische und nichtmedizinische Beratung

– Diagnosestellung und Demenzberatung –  

Diagnosestellung:

Was tun bei Verdacht auf Demenz?

Wenn der Verdacht auf Demenz besteht, ist es sinnvoll, sich erstmal mit den Symptomen zu befassen, die mit der Verdachtsdiagnose einhergehen. Bei Gedächtnisstörungen und Co. ist ein Blick auf den Zeitraum sinnvoll, in dem sie auftreten. Bei einer Demenz haben Personen nicht nur einmalig Störungen, sondern regelmäßig und fortlaufend. Demenzerkrankungen sind schleichend und entstehen nicht akut. Sicherlich treten bei dem ein oder anderen Menschen auch kognitive Schwierigkeiten aufgrund von Stress auf. Wenn sich dieser Stress verringern lässt, kann erkannt werden, ob die Symptome nachlassen und es kann eher entschieden werden, ob es sich wirklich um eine psychische Erkrankung handelt und interveniert werden sollte.

 

Wenn eine Person mit seinen Beschwerden unsicher ist, empfiehlt es sich, sich beim Hausarzt oder der Hausärztin zu melden und dort vorstellig zu werden. Dieser kann gegebenenfalls zum Facharzt (Neurologie/Psychiatrie) überweisen. Bildgebende Verfahren (Computertomografie, Kernspintomografie), Liquorpunktion (Entnahme einer Nervenwasserprobe aus dem Rückenmarkskanal) und kognitive Demenztests können eine Demenzerkrankung ausschließen oder diagnostizieren.

 

Am wichtigsten bei der Diagnosefindung ist jedoch die Anamnese. Durch sie können biografische Daten, Vorerkrankungen und beobachtete Symptome durch den Betroffenen und nahestehenden Angehörigen erfasst werden. Einen nahestehenden Angehörigen zu einem Arztbesuch mitzunehmen ist deshalb sehr ratsam. Auch für den Fall, dass am Ende des Gesprächs Aufregung und Vergesslichkeit auftreten und dadurch wichtige Informationen verloren gehen könnten.

 

Mithilfe von Blutwerten können auch sekundäre Demenzformen festgestellt werden. Das sind dementielle Syndrome, die Symptome wie bei einer Demenzerkrankung entstehen lassen, aber geheilt werden können, im Gegensatz zu einer primären Demenzform, wie beispielsweise die Alzheimer-Erkrankung.

 

Medizinische Versorgung:

Es gibt medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapien zur Behandlung von Symptomen bei Demenz. Allerdings sind Demenzerkrankungen selbst zurzeit nicht heilbar. Die Medikamente, die die Alltagskompetenzen fördern und somit aufrechterhalten (sog. Antidementiva), können bei einigen Demenzformen verschrieben werden, jedoch nicht bei allen. Zur Milderung von Verhaltensstörungen (z.B. starke Unruhe, Tag-/Nacht-Umkehr) können Neuroleptika in Abwägung mit anderen Risiken verschrieben werden. 

 

Im Vordergrund stehen in Bezug auf Lebensqualität nicht-medikamentöse Behandlungen, wie beispielsweise Ergotherapie und Erinnerungstherapie.

 

Je nach Demenzgrad gibt es auch bei nicht-medikamentösen Behandlungen mehr Erfolge oder auch weniger. Letztendlich kommt es dabei auch auf die Motivation bzw. Zusammenarbeit von jedem einzelnen Menschen mit Demenz an. Das Ziel ist stets den Erhalt der Lebensqualität sowie des Wohlbefindens.


Demenzberatung:

Wenn die Diagnose Demenz vorliegt, steht es Ihnen frei, sich eine nichtmedizinische Demenzberatung einzuholen. Diese neutralen, kostenfreien und individuellen Beratungen liefern verschiedene Unterstützungsleistungen im eigenen Landkreis für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. 

 

Beate Langhorst, Demenzkoordinatorin im Kompetenzzentrum Demenz Lohne, führt montags bis freitags Beratungen nach individuellem Termin durch. Diese können persönlich im Büro (St. Franziskus-Hospital Lohne) oder online stattfinden. In besonderen Fällen auch telefonisch. Dies erfolgt bei Bedarf unter Schweigepflichtsbedingungen. 

 

Das Ziel dieser Beratungen ist es, Informationen zum Thema Demenz bereitzustellen. Dies erfolgt in Form von Erklärungen, wie verschiedene Krankheitsbilder aussehen und welche Verhaltensweisen dadurch entstehen können. Die Kommunikation ist im Umgang mit Menschen mit Demenz ein wesentlicher Baustein und wird bei Bedarf Bestandteil der Beratung sein. Eine weitere Erläuterung kann zur Demenzversorgung in Bezug auf Krankenhauseinweisung erfolgen, sowie die Aufklärung zum sogenannten „Delir“, ein akuter Verwirrtheitszustand.

 

Selbstverständlich dürfen sich Personen auch beraten lassen, wenn die Demenzdiagnose nicht vorliegt und sie entweder nicht wissen, was als erstes zu tun ist oder es keine Diagnose geben wird, weil zum Beispiel ein fraglich betroffener Mensch nicht zum Arzt bzw. zur Ärztin gehen möchte.